Max-Planck-Institut für Gravitationsphysik
Potsdam
| Beschreibung: |
Bei der arithmetisch degressiven Abschreibung fällt der Abschreibungsbetrag je Nutzungsjahr um den gleichen Betrag. Diesen Betrag nennt man Degressionsbetrag. Um die Berechnung durchzuführen muss eine arithmetische Reihe gebildet werden. Aus dieser Reihe lässt sich der Betrag bestimmen um den der Abschreibungsbetrag jährlich fällt. |
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Formel: |
Zur Durchführung dieses Verfahren muss zunächst die Nutzungsdauer bestimmt werden. Daher werden – beginnend mit der Periode eins – die Jahresziffern der geschätzten Nutzungsdauer hinzuaddiert. Die Abschreibungsbeträge ergeben sich durch die Multiplikation des Degressionsbetrages mit den Jahresziffern. Hierbei werden die Jahresziffern in fallender Reihe verwendet. Der Degressionsfaktor (d) ist der Quotient aus Anschaffungs- oder Wiederbeschaffungskosten (A) abzüglich des Restwerts (L) und der Summe der geplanten Nutzungsjahre. Die Summe der Jahresziffern kann für n Perioden anhand arithmetischer Folge wie folgt berechnet werden: Somit ergibt sich für den Degressionsbetrag: Als nächstes werden die jährlichen Abschreibungsbeträge (at) für die Perioden t ermittelt, indem die Degressionsbeträge mit den Jahresziffern in umgekehrter Reihenfolge multipliziert werden. Z.B. bei einer fünfjährigen Nutzungsdauer ergibt sich die Abschreibung der ersten Periode als Degressionsbetrag multipliziert mit der Jahresziffer fünf, in der fünften Periode als Degressionsbetrag multipliziert mit der Jahresziffer eins usw. |
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Beispiel: |
Eine Anlage mit dem Wiederbeschaffungswert von 150.000 € und 5 Jahren Laufzeit soll arithmetisch degressiv abgeschrieben werden. Nach einer geplanten Nutzungsdauer wird es mit einem Restwert von 18.000 € gerechnet. < 1.Schritt: Berechnung des Degressionsbetrages (d) oder 2. Schritt: Bestimmung der Abschreibungsbeträge (at) anhand der arithmetisch degressiven Abschreibungsmethode: a1 = 8.800 · (5 – 1 + 1) = 8.800 · 5 = 44.000 € R1 = 150.000 – 44.000 = 106.000 € Für die zweite Periode resultiert: a2 = 8.800 · (4 – 1 + 1) = 8.800 · 4 = 35.200 € R2 = 106.000 – 35.200 = 70.800 € Die weiteren Ergebnisse sind der folgenden Tabelle zu entnehmen.
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| Handelsrechtlich: | ja | ||||||||||||||||||||||
| Steuerrechtlich: |
nein |
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| Kalkulatorisch: | ja | ||||||||||||||||||||||
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| Formel in Excel: | DIA | ||||||||||||||||||||||
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| Grafik: |
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Kommentar: |
Soll der Abschreibungsbetrag auf null erfolgen, so wird auch von der digitalen Abschreibung gesprochen. Die digitale Abschreibung verbindet die Vorzüge der geometrisch degressiven mit denen der linearen Abschreibung. |
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letzte Änderung R. am 01.09.2022 Autor(en): Redaktion RWP |
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