ich bräuchte eventuell mal Hilfe von einem Bankeninsider bzw. jemandem der wirklich in der Kreditentscheidung tätig ist/war.
Der Sachverhalt wäre wie folgt:
Handelsnternehmen 2016 gegründet mit 20.000€ Eigenkapital.
Zwischenzeitlich einige Finanzierungen mittels L-Bank sowie regulären Darlehen der Hausbank.
Die L-Bank Darlehen wurden immer mit Bürgschaften der Bürgschaftsbank BW im Rahmen der Finanzierung abgesichert.
Finanzierung 2021 über 2.0 Mio € erfolgte problemlos, dort wurden Planzahlen für 2021/2022/2023 eingereicht.
Jetzt stünde eine weitere Finanzierung über 2.5 Mio € an.
Eingereicht wurde der Jahresabschluss 2022 sowie Planungen 2023/2024/2025
Bonität bzw. PD bei 0,15%
Versicherung nach Finanzierung ohne Bürgschaft bei 74%
Problem: IST Umsatz 2022 weicht von Planumsatz 2022 (aus dem Jahr 2021 zu Beginn) um -30% ab
Auch Q1 2023 ist derzeit nur kostendeckend.
Das Unternehmen hat den Lagerbestand aber aufgrund einem höher als regulär eingeschätzten Warenrisiko kurz vor Q4 2022 auf unter 30% reduziert.
Prinzipiell ein grundsolides Unternehmen mit A Konditionen.
Nur macht sich das Kreditinstitut sorgen ob der Planumsatz 2023 erreicht werden kann wenn eine größere Abweichung (30%) zu Plan- und Istumsatz 2022 vorliegt und fordert eine Begründung.
Mir ist klar das die Kapitaldienstfähigkeit nicht gegeben ist, allerdings seit 7 Jahren durchgehend gewachsen + top Bonität und top Besicherung vorhanden.
Ist die Abweichung durch obigen Sachverhalt begründbar? Ebenso ist der Ukrainekonflikt ein Thema das nicht zu vernachlässigen wäre…
Mich würde wie gesagt interessieren ob dies ein Ausschlusskriterium ist oder wie in der Praxis damit umgegangen wird? Theoretisch sollte doch die Reduktion des Warenlagers als Vorsichtsmaßnahme eher positiv zu werten sein? Zumal es sich herausgestellt hat dass dies die richtige Entscheidung war und die Preise der Waren zwischenzeitlich um über 10% gesunken sind.
VG