Erweiterungsinvestition & NUV an konkretem Beispiel

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Erweiterungsinvestition & NUV an konkretem Beispiel, Offene Fragen bezüglich den Zahlen zur Erweiterungsinvestition und dem Nettoumlaufvermögen
Moin
Ich beschäftige mich zum ersten Mal im Leben mit Investitionsrechnung (bzw. muss mich im Informatik-Studium damit beschäftigen).
Nun gibts da eine Aufgabenstellung, die bei mir offene Fragen hinterlässt, trotz Suche im Netz & in der Literatur:
Vor 3 Jahren hat eine Kunststoffbeutel-Firma in eine neue Halle (Investition 6.3 Mio, Nutzungsdauer 15 Jahre) und drei neue Maschinen (Investition total 11.3 Mio, Nutzungsdauer 6 Jahre) investiert und kann seither jährlich 2100 Tonnen Kunststoffbeutel produzieren. Erlös pro Tonne ist aktuell 3'800€.

Jetzt gibt es Preisdruck auf dem Markt - mit einer Erweiterungsinvestition erhofft die Firma, auf den Ausstoss einer neuen, vierten Maschine eine Preissenkung von 15% gewähren zu können. In der Halle hat es genügend Platz für die vierte Maschine - es entstehen also keine Ausbaukosten.

Fakten zur vierten Maschine:
Anschaffung (I): 4.3 Mio.
Nettoumlaufvermögen-Zunahme (NUV): 680'000€ (davon Debitorenforderungen 320'000€, Kreditorenverpflichtungen -110'000€, zusätzlicher Vorrat 470'000€)
Kalk. Zinssatz (p): 12%
Jährliche Betriebskosten (KB): 700'000€
Nutzungsdauer (N): 6 Jahre
Entsorgungskosten Maschine (L): 350'000€
Jährlicher Ausstoss (x): 850 Tonnen

Die Aufgabe ist es nun, die Kosten/Tonne in einer statischen Kostenvergleichsrechnung zu berechnen.

Die statische Kostenvergleichsrechnung für die vierte Maschine beherrsche ich - so glaube ich :) :
Abschreibungen: Ka = (I+L)/N  (hier +L, weil es kein Rückfluss ist, sondern Entsorgungskosten; NUV muss hier nicht berücksichtigt werden)
Kalk. Zinsrechnung: Kz = (I+NUV-L)*p/(2*100) (hier: (I+NUV-L)/2 gibt durchschnittliches Kapital, dann mit p/100 multiplizieren, hier 0.12)
Total Kosten: K = Ka + Kz + KB
Kosten pro Tonne der vierten Maschine: K/x

Was mir noch nicht klar ist:
- Muss ich die Kosten der Halle bei der Erweiterungsinvestitionsrechnung (vierte Maschine) irgendwie berücksichtigen - oder sind die evtl bereits in den fixen Betriebskosten enthalten? - oder spielen sie keine Rolle mehr, da bereits investiert?
- Wieso muss ich den NUV bei den Abschreibungen nicht berücksichtigen? Das ist ja auch ein Warenvorrat drin enthalten...
- Und gibt es nicht irgendwie noch einen (Teil-)Rückfluss des NUVs am Ende der Nutzungsdauer? - dann würde (I+NUV-L)/2 nicht stimmen für das durchschnittliche Kapital...

Besten Dank für jegliche Hilfe!
lorny

PS: Die Firma ist nicht umweltfreundlich ;)
Bearbeitet: lorny - 19.03.2019 09:43:38 (Schreibfehler & PS-Ergänzung...)
Hallo lorny,

zu deinen Fragen...

F: Muss ich die Kosten der Halle bei der Erweiterungsinvestitionsrechnung (vierte Maschine) irgendwie berücksichtigen - oder sind die evtl bereits in den fixen Betriebskosten enthalten? - oder spielen sie keine Rolle mehr, da bereits investiert?
A: natürlich würde die zusätzliche Fläche in die Betriebskosten mit einfließen. Da zur Fläche keine separate Angabe gemacht wurde musst du davon ausgehen,
dass diese bereits in den Betriebskosten berücksichtigt wurden. Hier würde ich es so halten, dass du nur das einrechnest, was konkret ausgewiesen wurde.

F: Wieso muss ich den NUV bei den Abschreibungen nicht berücksichtigen? Das ist ja auch ein Warenvorrat drin enthalten...
A: Die Abschreibung ist im NUV bereits enthalten, da die Aufwendungen hierfür ja bei der Ermittlung der Herstellungskosten des Vorrats berücksichtigt werden.
Für die Kostenvergleichsrechnung weist man die Abschreibung separat aus. Das NUV braucht man nur zur Ermittlung der Kapitalbindung und entsprechender
Zinsen auf das gebundene Kapital.

F: Und gibt es nicht irgendwie noch einen (Teil-)Rückfluss des NUVs am Ende der Nutzungsdauer? - dann würde (I+NUV-L)/2 nicht stimmen für das durchschnittliche Kapital...
A: ausgehend von einem Anfangswert geht die Ermittlung des durchschnittlich gebundenen Kapitals (Division durch 2) davon aus, dass der Endwert bei 0 liegt.
Insofern gibt es da am Ende nichts mehr was einen zusätzlichen Rückfluss generieren könnte.


Soweit mein Verständnis zu deinen Punkten.


Viele Grüße
Nubi
Hallo Nubi

Wow, besten Dank für deine schnelle und ausführliche Antwort!

Dieses NUV (habe vorhin immer "der NUV" verwendet - sorry), ist mir jetzt ein wenig klarer - dank deinen Ausführungen!
In anderen Übungen habe ich nur das Umlaufvermögen in die Rechnung einbezogen (z.B. Warenlager), welches ja beim Ablauf der Nutzungsdauer durch den Verkauf des Warenlagers wieder zurückfliesst. Dann war der Anfangswert A = Investition + Erhöhung UV, der Endwert E = Liquidationserlös + Rückfluss UV.
So war das durchschnittliche Kapital dann: (A + E)/2 = (Investition + 2 * UV + Liquidationserlös)/2

Zitat
Nubi schreibt:
F: Und gibt es nicht irgendwie noch einen (Teil-)Rückfluss des NUVs am Ende der Nutzungsdauer? - dann würde (I+NUV-L)/2 nicht stimmen für das durchschnittliche Kapital...
A: ausgehend von einem Anfangswert geht die Ermittlung des durchschnittlich gebundenen Kapitals (Division durch 2) davon aus, dass der Endwert bei 0 liegt.
Insofern gibt es da am Ende nichts mehr was einen zusätzlichen Rückfluss generieren könnte.

Im Beispiel der vierten Maschine der Kunststoffbeutel-Fabrik liegt der Endwert ja im Minus, weil Entsorgungskosten anfallen (deshalb -L bei der Berechnung des durchschnittlichen Kapitals). Aber das NUV berücksichtige ich effektiv nur beim Anfangswert (I + NUV) und kommt im Endwert nicht mehr vor (nur -L).
Würde es nicht Sinn machen, dass man am Ende der Nutzungsdauer das Warenlager (Repetierfaktoren) noch verkaufen kann, die Kreditorenverpflichtungen noch begleicht und die Debitorenforderungen noch einholt?
Dann würde ein entsprechender Rückfluss des NUVs erzeugt und der Endwert entsprechend erhöht - oder trifft das nur auf das UV zu, nicht aber auf das NUV?

Viele Grüsse
lorny
Hallo Lorny,

ich habe mir auch nochmal angesehen was die "Schulliteratur" dazu so sagt. So wie ich das sehe wird bei der Ermittlung der kalkulatorischen Zinsen im Zuge einer Kostenvergleichsrechnung das NUV in der Regel nicht berücksichtigt. Lediglich bei einer anschließenden Rentabilitätsvergleichsrechnung wird das NUV ggf. dem durchschnittlichen Kapitalkosteneinsatz zugerechnet.

Schau mal ob vielleicht im weiteren Verlauf deiner Aufgabenstellung eine Rentabilitätsvergleichsrechnung gefordert wird.

Ansonsten würde ich mich speziell im schulischen Kontext nach der "reinen Lehre" richten, auch wenn es in der Praxis oft diverse Abwandlungen gibt.
Wenn du die Möglichkeit hast am besten auch einmal Rücksprache mit deinem Kursleiter halten.

Ergänzende Anmerkung zum NUV... bei einer dynamischen Betrachtung mittels Cashflows würde man in der Tat deiner Idee folgend Am Ende der Nutzungsdauer das in das NUV investierte Kapital wieder vollständig verflüssigen.


Viele Grüße
Nubi
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