


an BöBiBu:
DU: Ich bin bei meinen Buchungen davon ausgegangen, wie von Fridolin geschrieben, dass das RE-Datum von 2019 ist.
--> WO STEHT DAS IN SEINER FRAGE?
Original: im Januar 2019 trudelt eine sofort fällige Rechnung für eine Softwarelizenz ein.
--> ES KANN ALSO AUCH RECHNUNGSDATUM 31.12.2018 sein und Eingang der Rechnung am 03.01.2019
an anni2012 :
ICH: "Sollte" das Rechungsdatrum demnach auf 2018 lauten ...............
DU: Wo hast du das gelesen bzw. eher interpretiert?
ICH: Das Wort "Sollte" weißt doch eindeutig darauf hin, dass es eine Interpretation ist!
DU: wer lesen kann, ist klar im Vorteil
ICH: MUSS DAS SEIN DASS DU SO HERABWÜRDIGEND SCHREIBST?

